Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Abschluss und Buchung

1.1
Die Buchung soll schriftlich mit den Formularen der VIP Events (Anmeldung bzw. Online-Buchungsformular und Buchungsbestätigung) abgeschlossen werden. Ist der Anmelder minderjährig, ist die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. bei der Online-Buchung zu erklären, dass die Buchung von den gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Die Buchung kann nur auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt die VIP Events den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach wird dem Reisenden die vollständige Buchungsbestätigung ausgehändigt. Dazu ist die VIP Events nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Eventbeginn handelt.

1.2
An die Buchungsanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Buchung durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen, zwei Wochen vor Eventbeginn und kürzer, führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zum Event zum Vertragsschluss.

1.3
Weicht die Buchungsbestätigung von der Buchungsanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den die VIP Events 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Zahlung des Eventpreises

2.1
Der Eventpreis ist bei Buchung / Abschluss direkt zu online zu entrichten. Hierzu stellt VIP Events verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

2.2
Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Eventbeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Buchungspreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Buchungsunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen ab 7 Tage vor Eventbeginn erfolgt die Zahlung nach Absprache mit VIP Events.

2.3
Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, da die VIP Events nur Vermittler ist und keine Pauschalreisen bzw, Reisen im eigentlichem Sinne anbietet.

2.4
Der Kunde hat VIP Events zu informieren, wenn er die erforderliche Buchungsbestätigung nicht innerhalb der von VIP Events mitgeteilten Frist erhält.

3. Leistungen

3.1
Angaben im Internetauftritt sowie Prospekt-und Katalogangaben sind für VIP Events bindend. VIP Events behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt-und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung Ziffer 3.3 ist zu beachten.

3.3
Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1.1 dieser Bedingungen wird Bezug genommen.

4. Preisänderungen

4.1
VIP Events kann vier Monate nach Vertragsschluss eine Preiserhöhung von bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn damit nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Transfer- und/oder Hotelkosten, oder einer Änderung der für das betreffende Event geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben-und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

4.2
Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4.1 zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

4.3
Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Teilnehmer kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einem anderen mindestens gleichwertigen Event verlangen, wenn VIP Events in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

4.4
Die Rechte nach Ziffer 4.3 hat der Teilnehmer unverzüglich nach der Erklärung VIP Events diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Leistungsänderungen

5.1
Änderungen und Abweichungen einzelner Eventleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von VIP Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Events nicht beeinträchtigen.

5.2
Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Eventleistung hat VIP Events dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.

5.3
Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Eventleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn VIP Events in der Lage ist, eine solches Event ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.3 gilt entsprechend.

5.4
Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadenersatz) unberührt.

6. Rücktritt des Kunden

6.1
Dem Teilnehmer ist es jederzeit möglich, vom Eventvertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt ist der Teilnehmer verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:

Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn -25 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn -50 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn -75 % des Gesamtreisepreises,

Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn -80 % des Gesamtreisepreises.

Bei Rücktritt am Abreisetag oder später fallen 95 % des Gesamtreisepreises als Stornokosten an.

6.2
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VIP Events. Der Rücktritt muss schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.

6.3
VIP Events behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist VIP Events verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Eventleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Flugbuchungen und Kosten

7.1
Flugbuchungen werden durch VIP Events nicht vorgenommen und alle angebotenen Leistungen sind immer exklusive Anreise- bzw. Flugkosten.

Auf Wunsch können Flugempfehlungen ausgesprochen werden. Die Erarbeitung konkreter Anreise-/Flugempfehlungen werden pauschal mit 75 Euro in Rechnung gestellt.

7.2
Im Falle von Änderungswünschen oder Umbuchungen des Teilnehmers kann VIP Events die ggf. entstanden Mehrkosten in Rechnung stellen, sowie zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 29 Euro pro Vorgang fordern. Umbuchungskosten z.B. von Unterkunftsbuchungen, werden gesondert berechnet. Da die Umbuchungsgebühren je nach Leistungsträger variieren, empfiehlt VIP Events dem Teilnehmer sich vorher über mögliche Kosten zu informieren. Die Umbuchungs- und Stornogebühren betragen grundsätzlich 100%. Sämtliche Abreden und Änderungen müssen schriftlich erfasst werden.

8. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

8.1
Verlangt der Teilnehmer nach Vertragsschluss Änderungen des Reisevertrags oder möchte auf eine anderes Event umbuchen, so kann VIP Events bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 39 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Teilnehmers nicht einen höheren Schaden nachweist, dessen Höhe sich nach dem Eventpreis unter Abzug des Wertes der von VIP Events ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was VIP Events durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

9. Ersatzreisende

9.1
Der Teilnehmer kann sich bis zum Eventbeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Eventerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und VIP Events der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.

9.2
Der Teilnehmer und der Dritte haften VIP Events als Gesamtschuldner für den Eventpreis.

9.3
Der Teilnehmer und der Dritte haften VIP Events als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden tatsächlichen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 29 Euro; zusätzlich sind ggf. entstehende Umbuchungskosten der Leistungsträger (z.B. Unterkunftskosten) vom Teilnehmer zu erstatten.

10. Reiseabbruch

10.1
Wird das Event infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Teilnehmers liegt (z.B Krankheit), so ist VIP Events nicht verpflichtet, Rückzahlungen zu leisten. Jedoch übernimmt VIP Events die unter 6.1 aufgeführten Leistungen und nimmt eine entsprechende Rückerstattung vor. Grundlage dieser Erstattung ist, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und Eingang gem. den unter 6.1 aufgeführten Fristen.

11. Störung durch den Reisenden

11.1
VIP Events kann den Eventvertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für VIP Events und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. VIP Events steht in diesem Fall der Eventpreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Eventleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

12. Mindestteilnehmerzahl

12.1
Ist in der Beschreibung des Events (Prospekt/Katalog/Internetauftritt) ausdrücklich und in der Eventbestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der VIP Events erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und das Event nicht durchgeführt wird. Folgende Mindestteilnehmerzahlen gelten als Vorgabe zur Durchführung der einzelnen Events. Event “PartyWeekend” = 4 Teilnehmer, Event “Besuchen sie Kiew” = 2, Event “Travel & Dance” = 1.

12.2
VIP Events wird dem Teilnehmer eine entsprechende Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis vier Wochen vor Eventbeginn zugehen lassen.

12.3
Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Event verlangen, wenn VIP Events in der Lage ist, eine solches Event ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten.

12.4
Der Teilnehmer hat sein Recht nach Ziffer 12.3 unverzüglich nach Zugang der Erklärung VIP Events diesem gegenüber geltend zu machen.

12.5
Macht der Teilnehmer nicht von seinem Recht nach Ziffer 12.3 Gebrauch, so wird der vom Teilnehmer gezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet.

13. Kündigung infolge höherer Gewalt

13.1
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Eventvertrages.

13.2
Im Fall der Kündigung kann VIP Events für erbrachte oder noch zu erbringende Eventleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

13.3
VIP Events ist im Kündigungsfall nicht zur Rückbeförderung verpflichtet, da der Vertrag die Beförderung nicht einschließt. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

13.4
Die Mehrkosten der Rückbeförderung und alle damit zusammenhängenden Kosten trägt der Teilnehmer.

14. Gewährleistung und Abhilfe

14.1
Sind die Eventleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Eventmangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

14.2
Der Teilnehmer kann die Herabsetzung des Eventpreises verlangen, wenn er den oder die Eventmängel bei VIP Events, oder falls diese nicht erreichbar ist, beim Eventveranstalter (Ukraine Events) direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Eventveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon-und Telefaxnummern ergeben sich aus den Eventunterlagen. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Teilnehmer mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Eventveranstalter zu erstatten.

14.3
Ist das Event mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Teilnehmer bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Teilnehmer auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Eventveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Teilnehmers die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt.

14.4
Wird das Event durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, kann der Teilnehmer den Eventvertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Teilnehmer das Event infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Eventveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.

14.5
Bei berechtigter Kündigung kann der Eventveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung des Events noch zu erbringende Eventleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Eventleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Eventleistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Eventleistungen für den Teilnehmer kein Interesse haben. Der Eventveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Eventvertrag mit umfasst, so hat der Eventveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.

14.6
Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Eventveranstalter nicht zu vertreten hat.

15. Mitwirkungspflicht

15.1
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 11 und 14 wird Bezug genommen.

16. Haftungsbeschränkung

16.1
Die vertragliche Haftung des Eventveranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn ihm kann vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Für Schäden, inklusive Sach- und Körperschäden, ist der Teilnehmer haftend. VIP Events empfiehlt ausdrück, vor Antritt bzw. Teilnahme entsprechende Absicherungen (Versicherungen) zu treffen bzw. abzuschließen.

17. Ausschlussfrist und Verjährung

17.1
Ansprüche wegen mangelhafter Eventleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB-ausgenommen Körperschäden -hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Events gegenüber dem Eventveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

17.2
Im übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

17.3
Abtretungsverbot Ansprüche aus dem Eventvertrag können nur durch den Kunden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist nicht möglich.

18. Gepäckbeförderung

18.1
Für die Beförderung von Gepäck ist der Teilnehmer verantwortlich.

19. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften

19.1
Der Teilnehmer hat sich rechtzeitig vor Eventbeginn über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften und/oder die Einreisebestimmungen, eigenverantwortlich zu informieren. Kosten für z. B. Visastellung trägt der Teilnehmer.

Stand: 09.01.2019

Tippfehler und Irrtümer vorbehalten

VIP Events

Reiseanbieter:
VIP Events    
Akademika Bohomol`tsya St. 3    
Kiev / Ukraine 

Vermittler:
Michael Kröger
Bollinger Straße 21
26683 Saterland